Gebührenordnung
Änderung der Gebührenordnung
ACHTUNG! Landegebührenregelung für Schulungsplatzrunden!
Mit dem 01.01.2021 bis zum 31.12.2021 gilt folgende Änderung der Gebührenordnung weiter:
Für jeweils 5 Schulungsplatzrunden wird nur jeweils 1 x Landegebühr erhoben !
Fliegt 5 Platzrunden und bezahlt eine.
Fliegt 6 bis 10 Platzrunden und bezahlt zwei.
Fliegt 11 bis 15 Platzrunden und bezahlt drei, usw. usf.
Gebührenordnung Verkehrslandeplatz Ballenstedt-Harz (Auszug)
Alle genannten Preise verstehen sich inkl. 19% Mehrwertsteuer
Höchstabfluggewicht in kg |
Grundgebühr in Euro |
Schulflüge 30% Ermäßigung |
Nachweis der erhöhten Schallschutzanforderungen 20% Ermäßigung |
---|---|---|---|
bis 1.000 |
8,00 |
5,60 |
6,40 |
1.001 - 1.200 |
10,00 |
7,00 |
8,00 |
1.201 - 1.400 |
16,00 |
11,20 |
12,80 |
1.401 - 2.000 |
22,00 |
15,40 |
17,60 |
2.001 - 3.000 |
40,00 |
28,00 |
32,00 |
3.001 - 4.000 |
50,00 |
35,00 |
40,00 |
4.001 - 5.000 |
60,00 |
42,00 |
48,00 |
5.001 - 5.700 |
70,00 |
49,00 |
56,00 |
Landegebühr für Ultraleichtflugzeuge: € 5,00
Landegebühr für Segelflugzeuge: € 1,50
ACHTUNG! Neue Landegebührenregelung für Schulungsplatzrunden!
Ab dem 01.01.2017 gilt folgende Änderung der Gebührenordnung:
Für jeweils 5 Schulungsplatzrunden wird nur jeweils 1 x Landegebühr erhoben !
Fliegt 5 Platzrunden und bezahlt eine.
Fliegt 6 bis 10 Platzrunden und bezahlt zwei.
Fliegt 11 bis 15 Platzrunden und bezahlt drei, usw. usf.